Inhalt
17.06.2020
Ja. Das Gesetz verlangt keine minimale Anstellungsdauer für ein Arbeitszeugnis. Angestellte können jederzeit eines verlangen. Es muss Angaben über Ihre Leistung und Ihr Verhalten enthalten, auch wenn der Einsatz nur zwei Wochen dauerte. Sie können auch nur eine Arbeitsbestätigung verlangen. Sie enthält bloss Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden