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18.06.2020
Ja. Die AHV zahlt den Waisen nicht nur während der Erstausbildung eine Rente, sondern auch im Anschluss etwa während einer Weiter-, Zusatz- oder Zweitausbildung. Ihre Waisenrente wird bis zum Abschluss der Zweitausbildung bezahlt, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr.
Ausgeschlossen sind Waisenrenten für Kinder in Ausbildung nur, wenn diese mehr als 28 200 Franken im Jahr verdienen (Stand 2015/16).
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