Inhalt
K-Tipp 15/2021
21.09.2021
Letzte Aktualisierung:
22.09.2021
22.09.2021
Ja. Eine Strafanzeige kann man bei einem beliebigen Polizeiposten einreichen –oder bei der Staatsanwaltschaft. Am besten reichen Sie die Anzeige schriftlich ein.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden