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K-Tipp 14/2024
03.09.2024
Nein. Bei Krankheit ist so viel Lohn zu entrichten, wie wenn man gearbeitet hätte. Dazu gehören auch die Nacht-, die Sonntags- und die übrigen Schichtzulagen, sofern diese ohne Arbeitsunfähigkeit angefallen wären. Bei einem unregelmässigen Lohn wird auf den Durchschnitt des Lohns im letzten Jahr vor der Krankheit abgestellt.
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