Ja. Der Anspruch auf ­Arbeitslosengeld endet grundsätzlich mit dem Ablauf einer zweijährigen Rahmenfrist für den Leistungsbezug. Diese beginnt mit dem ersten Tag, an dem die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllt sind. Und sie verlängert sich nicht, wenn man zwischenzeitlich für ein paar Monate eine Anstellung findet. Sie haben somit nur bis Ende Januar 2025 Arbeitslosengeld zugut.