Ja. Gemäss Gesetz kann der Arbeitgeber den Zeitpunkt der Ferien festlegen. Das gilt auch für Betriebsferien, wie das bei Ihnen der Fall ist. Solche Betriebsferien sind zulässig, wenn sie frühzeitig – in der Regel drei Monate im Voraus – bekanntgegeben werden. Zwar muss der Arbeitgeber auf die Wünsche seiner Angestellten Rücksicht nehmen, die Interessen des Betriebs gehen jedoch vor.