Ja. Im Rahmen seines Weisungsrechts kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einem Geschäftsausflug, der auf einen Arbeitstag fällt, für obligatorisch erklären. Er kann Angestellte, die lieber nicht teilnehmen möchten, deshalb vor die Wahl stellen, einen Ferientag zu beziehen oder einen Lohnabzug zu akzeptieren.