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K-Tipp 10/2024
21.05.2024
Letzte Aktualisierung:
22.05.2024
22.05.2024
Nein. Der Arbeitgeber trägt die Folgen von zu wenig Arbeit selbst, zum Beispiel auch bei Betriebsstörungen. Das heisst: Ihr Chef darf Sie nicht zum Nachholen der verlorenen Stunden verpflichten. Er darf auch Ihren Lohn nicht kürzen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie im Monats- oder im Stundenlohn angestellt sind.
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