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17.06.2020
Es gilt dasselbe wie bei einer unmöblierten Wohnung. Das heisst: Laut Gesetz können Sie das Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten kündigen – auf einen ortsüblichen Termin. In Zürich ist der 30. September der nächste ortsübliche Termin. Die dreimonatige Frist ist gewahrt, wenn der Vermieter die Kündigung bis Ende Juni erhält.
Den Mietvertrag müssen Sie schriftlich kündigen, auch wenn Sie ihn mündlich abgeschlossen haben. Gut zu wissen: Möblierte Einzelzimmer kann man laut Gesetz mit einer Frist von zwei Wochen jeweils auf das Ende einer einmonatigen Mietdauer kündigen. Es ist zulässig, im Vertrag längere Kündigungsfristen und andere Termine zu vereinbaren.
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