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16.06.2020
Nein. Bei der gemeinsamen elterlichen Sorge müssen die Eltern nur die wichtigen Fragen im Leben des Kindes gemeinsam entscheiden – beispielsweise bei der Ausbildung, bei einem Schulwechsel oder bei medizinischen Behandlungen.
Ferien hingegen gehören zum Alltag und dürfen vom Elternteil, bei dem das Kind wohnt, selbständig geplant werden – auch wenn die Reise ins Ausland geht. Die zuständige Kindesschutzbehörde (Kesb) wird nur dann aufgrund einer Intervention des Vaters aktiv, wenn die Ferienregion oder die Art und Weise, wie die Ferien verbracht werden, dem Wohl des Kindes schaden könnte.
Das heisst umgekehrt, dass auch der Vater bei der Ausübung seines Ferienrechts alleine bestimmen kann, wie und wo er die Ferien mit dem Kind verbringen will.
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Auslandferien
Ein anderer Nachname ändert nichts daran, dass die Mutter auch ohne die Zustimmung das anderen Elternteils mit dem Kind in die Ferien gehen kann.
Nachnamen?
.....und was ist, wenn man als Mutter zwar das geteilte Sorgerecht, aber einen anderen Nachnamen als das Kind hat?