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23.04.2020
Ja. Massgebend ist, ob Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Das ist der Fall, wenn Sie sich jeweils nur vorübergehend im Ausland aufhalten. Nur wer sich hier abmeldet und ins Ausland zieht, ist ab dem Zeitpunkt der Abmeldung von der Abgabe befreit.
Gut zu wissen: Falls Sie Ergänzungsleistungen zur AHV- oder IV-Rente beziehen, müssen Sie die Abgabe nicht zahlen. Für die Befreiung stellen Sie ein Gesuch bei: Serafe AG, Postfach, 8010 Zürich.
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