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21.07.2020
Nein. Sollten Ihre Mitfahrer bei einem Unfall verletzt werden, zahlt Ihre obligatorische Autohaftpflichtversicherung. Ausser Personen- und Sachschäden deckt sie auch Vermögensschäden – etwa den Lohnausfall von Verletzten.
Dazu kommt, dass Jugendliche, die noch nicht erwerbstätig sind, bei der Krankenkasse unfallversichert sind. Sollte ein Unfall passieren, zahlt die Grundversicherung Arzt- und Spitalkosten. Und: Wer mehr als acht Stunden pro Woche arbeitet, ist zudem über den Arbeitgeber für Unfälle in der Freizeit versichert. Die Unfallversicherung zahlt auch Taggelder, Erwerbsunfähigkeitsrenten und Integritätsentschädigungen.
Unfall- und Krankenversicherungen sind vorleistungspflichtig und rechnen die bezahlten Beträge direkt mit der Haftpflichtversicherung ab.
Eine spezielle Insassenversicherung ist daher nicht erforderlich.
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