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K-Tipp 03/2024
13.02.2024
Nein. Zwar war die Garage verpflichtet, Ihre Autoräder sicher aufzubewahren. Ein Einbruch mit Diebstahl kann dem Garagisten jedoch nicht angelastet werden, sofern ihm nicht fehlende Sorgfalt vorgeworfen werden kann. Tipp: Fragen Sie Ihre Autoversicherung, ob sie für den Schaden aufkommt.
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