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K-Tipp 19/2024
12.11.2024
Nein. Hypothekarverträge kann man zwar auch mündlich abschliessen. Der Nutzniesser einer Liegenschaft ist jedoch nicht berechtigt, über eine Hypothek zu entscheiden. Das ist Sache des Eigentümers. Er allein kann Vertragspartner der Bank sein.
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Jein
Saloppe und möglicherweise falsche Antwort. Mit der Überschreibung der Liegenschaft hat der neue Eigentümer den Rahmenvertrag mitunterzeichnet, entweder als Alleinschuldner, Solidarschuldner oder nur als Sicherungsgeber. In den meisten Fällen ist im Vertrag eine Vollmacht enthalten, die es jedem einzelnen Schuldner erlaubt, den Kontrakt alleine zu erneuern.