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K-Tipp 20/2023
28.11.2023
Letzte Aktualisierung:
29.11.2023
29.11.2023
Nein. Ihr Nachbar ist nicht verpflichtet, sich an den Kosten für die Erstellung eines Rissprotokolls zu beteiligen. Im Hinblick auf allfällige Beschädigungen, die durch die anstehenden Bauarbeiten an Ihrer Liegenschaft verursacht werden, dürfte es aber in Ihrem Interesse sein, den aktuellen Zustand Ihres Hauses in einem Protokoll festzuhalten.
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