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K-Tipp 14/2020
01.09.2020
Nein. Wer sich im Kanton Zürich gegen ein Bauvorhaben wehren will, muss bereits während der 20-tägigen öffentlichen Auflage des Projekts schriftlich bei der örtlichen Baubehörde die Zustellung der Baubewilligung verlangen. Das haben Sie verpasst. Ein Rekurs gegen die Baubewilligung des Nachbarn ist deshalb nicht mehr möglich.
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