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17.06.2020
Nein. Ihr Ehemann ist vermögend, deshalb können Sie von ihm für Ihre Anwaltskosten einen Prozessvorschuss verlangen. Das basiert auf der gegenseitigen Unterhaltspflicht der Ehegatten.
Einen Anspruch auf einen Gratis-Anwalt haben nur Prozessparteien, die auf dem Existenzminimum oder knapp darüber leben.
So gehen Sie vor: Suchen Sie sich einen Anwalt oder eine Anwältin. Er oder sie wird dann dem Gericht einen Antrag auf den Prozessvorschuss einreichen.
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Kind
Wie bekomme ich einen Anwalt der gratis ist?