Nein. Die Hundesteuer ist kantonal und teilweise sogar auf Gemeindeebene geregelt. Das Hundegesetz des Kantons Thurgau schliesst eine Steuerrückerstattung ausdrücklich aus. In anderen Kantonen –  etwa in ­Appenzell Ausserrhoden oder Nidwalden – ist die Hundesteuer nur anteilsmässig geschuldet, wenn ein Hund nicht während des ganzen Jahres gehalten wird. Infos zur Hundegesetzgebung Ihres Wohn­kantons finden Sie im Inter­net auf Tierimrecht.org > Recht > Hunderecht.