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Nein. Die Hundesteuer ist kantonal und teilweise sogar auf Gemeindeebene geregelt. Das Hundegesetz des Kantons Thurgau schliesst eine Steuerrückerstattung ausdrücklich aus. In anderen Kantonen – etwa in Appenzell Ausserrhoden oder Nidwalden – ist die Hundesteuer nur anteilsmässig geschuldet, wenn ein Hund nicht während des ganzen Jahres gehalten wird. Infos zur Hundegesetzgebung Ihres Wohnkantons finden Sie im Internet auf Tierimrecht.org > Recht > Hunderecht.
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