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K-Tipp 16/2019
01.10.2019
Letzte Aktualisierung:
10.10.2019
10.10.2019
Nein. Werden die Überstunden abgegolten und steht nicht ausdrücklich im Vertrag, wie der Lohn für die Überstunden berechnet wird, gilt der Normallohn als Grundlage.
Zum Normallohn gehört auch der 13. Monatslohn. Dazu kommt ein Lohnzuschlag von 25 Prozent – es sei denn, Sie hätten diesen vertraglich ausgeschlossen.
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