Inhalt
Ja. Ihre Schwester erbt gleich viel wie Sie. Denn Ihre Mutter hat kein Testament verfasst. Deshalb gilt die gesetzliche Erbfolge. Ihre Schwester und Sie sind die nächsten Verwandten und haben Anspruch auf die Hälfte der Erbschaft. Ihre Schwester würde nur dann nichts erhalten, wenn sie «erbunwürdig» wäre. Erbunwürdig ist man laut Gesetz jedoch nur, wenn man gegen den Verstorbenen eine schwere Straftat begangen hat, die dazu führte, dass er kein Testament mehr verfassen konnte – oder wenn man ein gültiges Testament verschwinden liess.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden