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23.04.2020
Obligatorisch über den Betrieb sind Sie nur dann für Freizeitunfälle versichert, wenn Sie entweder durchschnittlich mindestens acht Stunden pro Woche arbeiten oder die Anzahl Arbeitswochen mit mindestens acht Stunden zahlreicher sind als die Wochen mit weniger als acht Arbeitsstunden. Käme es zu einem Unfall, würde die Versicherung abklären, wie Sie entweder in den letzten drei Monaten oder in den letzten zwölf Monaten vor dem Unfall arbeiteten. Massgebend für die Frage der Deckung wäre die für Sie vorteilhaftere Periode.
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