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16.06.2020
Ja, falls der Adoptionsvertrag Ihres Bruders nichts anderes vorsieht.
Adoptionen, die vor dem 1. April 1973 erfolgten, unterstehen grundsätzlich dem alten Recht. Nach dem damaligen Recht blieb das Erbrecht der leiblichen Familie bestehen. Da Ihr Bruder vor dieser Gesetzesänderung adoptiert wurde, gelten für ihn im Prinzip die alten Regelungen, und Sie – als seine leibliche Schwester – wären erbberechtigt.
Allerdings gibt es eine Ausnahme:
Hat Ihr leiblicher Bruder innert fünf Jahren nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung den alten Adoptionsvertrag dem neuen Recht unterstellt, hätten Sie auch als leibliche Schwester keinen Anspruch auf das Erbe. Denn nach neuem Recht erlischt das Erbrecht zur leiblichen Familie mit der Adoption.
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