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K-Tipp 03/2022
08.02.2022
Nein. Seit Januar 2022 gilt: Ein langjähriger Versicherungsvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende des dritten und jedes darauffolgenden Versicherungsjahres gekündigt werden. Das gilt auch für Verträge, die früher abgeschlossen wurden.
Für Sie heisst das: Sie können die Versicherung 2024 auflösen, also auf das Ende des dritten Jahres.
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