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K-Tipp 17/2019
15.10.2019
Nein. Wird der Kauf im Garantiefall rückgängig gemacht, hat der Käufer nicht nur Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Der Verkäufer wird auch für den dem Käufer durch die Lieferung mangelhafter Ware entstandenen Schaden ersatzpflichtig. Die Kosten für den Transport des Tischs zu Ihnen und wieder zurück gehen also zulasten des Möbelgeschäfts.
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