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17.06.2020
Nein. Durch die Scheidung erlöschen von Gesetzes wegen alle ehe- und erbrechtlichen Ansprüche. Ausnahme: Wenn die Ehegatten die Folgen einer allfälligen Scheidung im Erbvertrag explizit geregelt haben.
Wollen sich geschiedene Eheleute trotzdem gegenseitig begünstigen, müssen sie nach der Scheidung je ein neues Testament aufsetzen oder einen Erbvertrag abschliessen.
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