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16.06.2020
Ja. Grundsätzlich zahlt die Privathaftpflicht-Versicherung nur, wenn der Versicherte haftpflichtig ist. Und das ist nur dann der Fall, wenn er den Schaden durch Nachlässigkeit oder Unaufmerksamkeit verursacht hat. Ihrem Sohn ist aber kein Vorwurf zu machen. Wer Sport treibt, muss wissen: Bei einer mit viel Körpereinsatz verbundenen Sportart wie Handball kann auch mal eine Brille kaputtgehen.
Eine Haftpflicht des Schädigers besteht nur bei Regelwidrigkeiten oder gar Absicht. Trotzdem zahlen etliche Versicherungsgesellschaften freiwillig auch für Sachschäden bei Spiel und Sport – im Rahmen der normalen Deckung oder beschränkt auf 1000 oder 2000 Franken. Melden Sie deshalb den Schaden bei Ihrer Haftpflichtversicherung trotzdem an.
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