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K-Tipp 20/2021
28.11.2021
Letzte Aktualisierung:
01.12.2021
01.12.2021
Nur teilweise. Der von Ihrem Mann abgeschlossene Vertrag geht auf die Erben über. Als Erbin können Sie jedoch vom Vertrag zurücktreten. Der Optiker kann dann den Aufwand für die bis zum Rücktritt geleistete Arbeit verlangen sowie den entgangenen Gewinn.
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