Inhalt
16.06.2020
Nein. Wird innerhalb des Stockwerkeigentums über Bauarbeiten abgestimmt, liegt entweder eine notwendige, eine nützliche oder eine luxuriöse bauliche Massnahme vor. Je nachdem ist das einfache oder qualifizierte Mehr verlangt oder gar Einstimmigkeit notwendig.
Beim geplanten Treppenlift liegt eine nützliche Massnahme vor. Dafür braucht es das qualifizierte Mehr. Das bedeutet: Wenn die Miteigentümer eine Mehrheit der Stimmen bringen und diese Stimmen auch die Mehrheit der Wertquoten darstellen, müssen Sie den Entscheid akzeptieren.
Jeder Eigentümer muss sich dann entsprechend seiner Wertquote an den Kosten beteiligen – auch wenn er Nein gestimmt hat.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Treppenlift
Guten Tag, bei uns ist es ähnlich Wir sind 5 Eigentümer mein Mann hat 2 Wohnungen mit 52.5 % Wertquotenanteil, dann ist noch eine Eigentümerin mit 14.5 % wir sind dafür. Eine Partei ist strikt dagegen. Die andere äussert sich nicht. Kommt es darauf an was im Reglement steht? Wir haben den Auftrag bereits vergeben, da wir ja die Hälfte der WQ und die Stimmenmehrheit haben. Bezahlen werden nur wir, die anderen müssen nichts bezahlen.