Inhalt
17.06.2020
Ja. Ohne Testament würde der Nachlass nach den Regeln des Zivilgesetzbuches verteilt. Das würde in Ihrem Fall bedeuten: Der überlebende Ehegatte erhält drei Viertel des Nachlasses, der Rest geht an die Geschwister des Verstorbenen.
Mit einem Testament können Sie die Verteilung ändern und den Geschwistern dieses Viertel entziehen. Dazu müssen Sie beide je einzeln ein handgeschriebenes Testament aufsetzen.
Ein Testament kann – im Gegensatz zum Erbvertrag – jederzeit einseitig abgeändert werden. Mit der Abänderung eines Erbvertrages hingegen müssen beide Ehegatten einverstanden sein.
Deshalb der Tipp: Falls Sie Ihren Ehegatten stärker an die Abmachung binden möchten, empfiehlt sich ein Erbvertrag. Er müsste notariell beurkundet werden.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden