Inhalt
Nein. Der bisherige Mietvertrag ist unverändert gültig. Die Wohnung gilt aber ab sofort als Familienwohnung. Folgen: Ihre Mieterin kann den Vertrag nur mit ausdrücklicher Zustimmung ihres Ehegatten kündigen. Und Sie als Vermieter müssten eine Kündigung der Mieterin und ihrem Mann mit separater Post zustellen. Das gilt auch, wenn die Mieterin mit dem Zins im Rückstand wäre und Sie ihr eine Nachfrist ansetzen würden.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden