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Gesundheitstipp 07/2020
01.07.2020
Ja. Der Arzt darf zwar den Angehörigen eines Patienten nur dann Auskunft erteilen, wenn dieser einverstanden ist. Im Patientengesetz des Kantons Zürich steht aber, dass das Einverständnis, Bezugspersonen zu informieren, «vermutet» wird, wenn der Patient nicht ansprechbar ist.
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