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Ja. Ärzte, Spitäler und Laboratorien sind gesetzlich verpflichtet, Testergebnisse zu übertragbaren Krankheiten wie Covid-19 dem Kantonsarzt und teils auch dem Bundesamt für Gesundheit zu melden. Die getestete Person muss dazu keine Erlaubnis geben. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Befund positiv oder negativ ausfiel. Die Laboratorien müssen ihn innert zwei Stunden telefonisch dem Kantonsarzt und dem Bundesamt melden – samt den wichtigsten Personalien des Getesteten.
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