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Ja. Der Beistand darf eine Liegenschaft aber nur mit dem Einverständnis der verbeiständeten Person oder mit der Zustimmung der Erwachsenenschutzbehörde Kesb verkaufen. Das Einverständnis des Verbeiständeten genügt, wenn er urteilsfähig und durch die Beistandschaft nicht in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist. Andernfalls ist ein Hausverkauf nur mit der Zustimmung der Erwachsenenschutzbehörde möglich.
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