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12.03.2020
Ja. Es ist üblich, dass Arbeitgeber und Angestellte die Prämien der Krankentaggeldversicherung je hälftig zahlen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, darf Ihr Arbeitgeber die Änderung frühestens auf den nächstmöglichen Kündigungstermin vornehmen. Das heisst: Er kann das Arbeitsverhältnis mit Ihnen kündigen und Ihnen zugleich einen neuen Vertrag mit den neuen Bedingungen anbieten.
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