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K-Tipp 08/2020
21.04.2020
Ja. Zwar kann ein Mietvertrag auch mündlich abgeschlossen werden. Wenn jedoch der Vermieter dem Mieter nach seiner mündlichen Zusage noch einen schriftlichen Vertrag zur Unterzeichnung zukommen lässt, kommt er laut Bundesgericht erst mit der Unterschrift des Mieters zustande. Sie müssen die Absage des Interessenten deshalb akzeptieren.
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