Inhalt
17.06.2020
Nein. Sie müssen sich zwar um neue Stellen bewerben, weil sonst die vorübergehende Einstellung von Taggeldern droht. Ihr Berater darf aber Ihr Dossier nicht eigenmächtig an potenzielle Arbeitgeber weitergeben. Der Berater hätte vorher Ihr schriftliches Einverständnis einholen müssen.
Falls Sie vom RAV ein Stellenangebot erhalten und Sie sich bei einem bestimmten Arbeitgeber melden sollen, darf ihm das RAV Ihren Vornamen, Namen und Wohnort mitteilen – mehr nicht.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Wie sieht es mit Natelnummern aus ?
Darf das RAV meine Natelnummer an potenzielle Arbeitgeber weitergeben ? Das ist mir drum gestern mit der neuen RAV Beraterin passiert. Die ehemalige RAV Beraterin hat mir nur eine Mail oder einen Brief geschrieben ich soll mich mit Firma XY in Verbindung setzen. Wie kann man das ahnden und zukünftig unterbinden ?