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17.06.2020
Nein. Als Nebenkosten zulässig sind nur diejenigen Betriebskosten und öffentlichen Abgaben, die mit der Benutzung der gemieteten Sache zusammenhängen. Reparaturkosten dürfen hingegen nicht als Nebenkosten auf die Mieter abgewälzt werden.
Erstattet der Vermieter die zu viel bezahlten Akontozahlungen nicht zurück, können Sie das Geld bei der Schlichtungsbehörde für Miet- und Pachtsachen an Ihrem Wohnort einklagen. Das Verfahren vor dieser Behörde ist kostenlos.
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