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17.06.2020
Nein. Der Vermieter darf nicht einfach über fremdes Eigentum verfügen. Einzig der rechtliche Eigentümer kann bestimmen, wann ein Fahrrad entsorgt wird. Sollte der Vermieter die Velos tatsächlich entsorgen, würde er schadenersatzpflichtig werden. Daran ändert auch der vorgängige Brief nichts.
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Was tun mit herrenlosen Velos
Im Bericht oben steht der Vermieter darf die Velos nicht entsorgen. Doch wenn sie nicht angeschrieben sind, heisst es, die gehören niemandem. Der Vermieter nimmt an, die Besitzer sind weggezogen oder wollen die Kosten der Entsorgung nicht übernehmen. Was muss er tun, wenn er sie nicht entsorgen darf?