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K-Tipp 05/2020
10.03.2020
Letzte Aktualisierung:
11.03.2020
11.03.2020
Nein. Der Name darf zwar geändert werden. Doch er steht in den Statuten. Das heisst: Bei einer Änderung muss der Verein die Statuten anpassen. Dafür braucht es einen Beschluss der Vereinsversammlung. Die Mehrheit der anwesenden Mitglieder muss zustimmen, wenn in den Statuten nichts anderes steht.
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