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17.06.2020
Ja. Der Zahlungsbefehl wird dem Schuldner an seinem Wohn- oder Arbeitsort zugestellt. Wird er dort nicht angetroffen, kann die Urkunde einer anderen in seinem Haushalt lebenden erwachsenen Person oder einem Angestellten zugestellt werden. Ist diese Person minderjährig und urteilsfähig, ist eine Zustellung auch gültig. Dies ist bei Ihrem Bruder der Fall.
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