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17.06.2020
Nein. Die Gemeinde darf nur diejenigen Informationen einholen, die für die Abklärung des Leistungsanspruchs notwendig sind.
Die Sozialhilfebehörde der Gemeinde benötigt für die Überprüfung Ihres Leistungsanspruchs diejenigen Angaben, die Einblicke in Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse geben. Darunter fallen insbesondere Angaben zu Einkommen und Vermögen sowie zu allen Ihren finanziellen Verpflichtungen, wie beispielsweise Mietvertrag, Krankenkassenprämie, monatliche Rechnungen usw.
Über Ihre Arzt- und Apothekenrechnungen hinaus sind Sie nicht verpflichtet, Informationen zu Krankheiten zu liefern. Denn sie sind nicht erforderlich, um Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse abzuklären.
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