Inhalt
23.04.2020
Nein. Die Eigentümerversammlung darf nur über Geschäfte abstimmen, die vorher genügend klar traktandiert wurden. Jeder Stockwerkeigentümer muss wissen, was genau besprochen wird, worüber genau abgestimmt wird und wie viel neue Vorhaben kosten werden. Es ist nicht zulässig, ein Anliegen überraschend aufs Tapet zu bringen, um die Versammlung auf diese Weise zu überrumpeln. Selbst unter der Rubrik «Varia» kann die Versammlung keine Beschlüsse zu Themen fassen, die nicht traktandiert waren. Das wäre nur möglich, wenn ausnahmslos alle Stockwerkeigentümer anwesend und mit einer Beschlussfassung einverstanden wären. Wer mit einem Beschluss der Versammlung nicht einverstanden ist, kann diesen innert einem Monat seit der Kenntnisnahme bei der Schlichtungsbehörde anfechten.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden