Inhalt
23.04.2020
Nein. Über alles, was zum Nachlass Ihres Vaters gehört, kann die Erbengemeinschaft nur gemeinsam und einstimmig verfügen. Ein einzelner Erbe kann also nicht alleine entscheiden, wer das Haus des Verstorbenen in Zukunft bewohnen darf. Dem Anliegen Ihrer Schwester müssten alle zustimmen. Und Sie müssten sich darauf einigen, dass Ihre Schwester kostenlos im Haus wohnen darf oder dass ihr die Erbengemeinschaft das Haus gegen einen bestimmten Mietzins überlässt.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden