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23.04.2020
Eventuell schon. Unterhaltsbeiträge können auf das Begehren Ihres Ex-Mannes durch das Gericht abgeändert werden, wenn sich die massgebenden Verhältnisse seit der Scheidung dauernd, erheblich und nicht vorhersehbar veränderten. Diese Voraussetzungen können erfüllt sein, wenn Ihr Ex-Mann die Schweiz definitiv verlässt und im Ausland tatsächlich weniger verdient.
Denn die bisherigen Alimente basieren auf seinem Einkommen und den Ausgaben in der Schweiz. Im Ausland sind aber oft nicht nur die Löhne tiefer, sondern auch die Lebenskosten. Deshalb führt ein tieferes Einkommen nicht zwingend zu weniger Alimenten.
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