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18.06.2020
Ja. Der Vermieter darf Ihnen nicht vorschreiben, wen Sie wann und wie lange zu Besuch haben. Die 3-Zimmer-Wohnung wird deshalb nicht überstrapaziert. Die Besuche Ihres Freundes führen weder zu einer Überbelegung der Wohnung, noch sind andere Nachteile erkennbar, die dem Vermieter entstehen könnten. Eine Kündigung wegen der Wochenendbesuche Ihres Freundes könnten Sie erfolgreich anfechten.
Anders wäre es nur, wenn es aufgrund der Wochenendbesuche Ihres Freundes wegen Lärms oder Rücksichtslosigkeiten zu wiederholten und begründeten Reklamationen von Hausbewohnern oder Nachbarn gekommen wäre.
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