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23.07.2020
Nein. Wurde vertraglich nichts anderes vereinbart, dient eine Mietwohnung nur zu Wohnzwecken. In der Wohnung einer beruflichen Tätigkeit nachgehen dürften Sie nur dann, wenn dadurch die Räumlichkeiten nicht stärker beansprucht würden und Sie die Nachbarn nicht mehr als sonst stören würden. Arbeiten im Home-Office beispielsweise ist erlaubt.
Ein ständiges Kommen und Gehen von Kunden bzw. Patienten im Treppenhaus müssen der Vermieter und die anderen Hausbewohner allerdings nicht tolerieren.
Klären Sie deshalb rechtzeitig mit Ihrem Vermieter ab, ob und wieweit Sie die Wohnung für Ihre selbständige Tätigkeit als Therapeutin benützen dürfen.
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