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K-Tipp 19/2020
10.11.2020
Ja, Sie dürfen die Erbschaft ausschlagen. Sie riskieren dann aber, dass Ihnen die Sozialhilfe gekürzt oder gestrichen wird. Der Grund: Wenn Sie das Erbe ausschlagen und auf Geld verzichten, das Sie für Ihren Lebensunterhalt aufwenden könnten, verstossen Sie gegen die Pflicht zur Minderung Ihrer Unterstützungsbedürftigkeit.
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