Ja. Sie dürfen ein reglementarisch eingeräumtes alleiniges Benützungsrecht einem anderen Stockwerkeigentümer verkaufen, sofern dies im Reglement nicht ausdrücklich verboten ist. Die Einwilligung der Eigentümerversammlung müssten Sie nur dann einholen, wenn dies das Reglement explizit verlangt.
Übrigens: Einem aussenstehenden Dritten dürften Sie Ihr Sondernutzungsrecht nur mit Zustimmung der Versammlung übertragen. Kein Problem wäre die Vermietung: Wer ein alleiniges Benützungsrecht an einem Hobbyraum oder einem Parkplatz hat, darf diese ohne Weiteres vermieten.
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