Nein. Sie haben zwar ein ausschliessliches Benützungsrecht am Gartenanteil. Dieser gehört aber der Eigentümergemeinschaft. Für Umgestaltungen und bauliche Veränderungen müssen Sie daher die Einwilligung der Gemeinschaft einholen.
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Alles Wichtige zur Eigentumswohnung: Was gehört wem? Wer zahlt wie viel? Wie werden Beschlüsse gefasst? Wie funktioniert die Gemeinschaft?
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