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K-Tipp 01/2023
17.01.2023
Letzte Aktualisierung:
18.01.2023
18.01.2023
Nein. Grundsätzlich gilt zwar: Empfänger unbestellter Ware müssen den Absender nicht benachrichtigen. Sie können mit der Ware machen, was sie wollen, ohne dafür bezahlen zu müssen. Die Eier landeten aber offensichtlich irrtümlich in ihrem Milchkasten. Sie müssen daher die Firma Eiermaa informieren und ihr die Möglichkeit geben, die Eier bei Ihnen abzuholen.
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